Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein Urteil gefällt. Demnach gilt die rechtliche Anerkennung der Geschlechtsidentität in einem EU-Mitgliedstaat auch in allen anderen Mitgliedstaaten. Das ging aus dem Fall eines Transmanns aus Rumänien hervor, der in Großbritannien seine Geschlechtsidentität und seinen Namen rechtlich ändern ließ. Die rumänischen Behörden verweigerten jedoch die Anerkennung und forderten ein neues Verfahren. Der EuGH urteilte, dass dies gegen die Rechte von EU-Bürgern verstößt, insbesondere das Recht auf freie Beweglichkeit und persönliche Identität. Ein neues Verfahren in Rumänien sei nicht gerechtfertigt. Damit ist die Geschlechtidentität einer Person EU-weit gültig, sobald sie in einem Mitgliedsstaat beantragt worden ist: https://www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/eugh-geschlecht-identitaet-100.html
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Symbolbild: Boris Štromar auf Pixabay