Das entsprechende Gesetz ist schon in Kraft. Wer in Großbritannien mit Elfenbein handelt, wird jetzt strafrechtlich verfolgt. Es gibt nur ganz wenige Ausnahmen, beispielsweise Museumsartefakte oder Musikinstrumente. Das betrifft alle Gegenstände aus oder mit Elfenbein, egal ob neu oder alt. Wer gegen das neue Gesetz verstößt, dem droht eine Geldstrafe von fast 300.000 Euro bzw. bis zu fünf Jahre Gefängnis. Das Gesetz wurde bereits 2018 verabschiedet. Nun soll es als Vorbild für andere Länder dienen. Bleibt zu hoffen, dass viele weitere Länder Großbritanniens Beispiel folgen! https://www.ifaw.org/de/press-releases/elfenbein-handelsverbot-gb
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Symbolbild: เอกลักษณ์ มะลิซ้อน auf Pixabay
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