Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat in einem wegweisenden Gutachten erklärt, dass eine „saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt“ ein Menschenrecht ist. Er fordert jetzt von allen Staaten, konkrete Maßnahmen gegen den Klimawandel zu ergreifen. Der Klimawandel wird in dem Gutachten als „universelle und ernstzunehmende Bedrohung“ bezeichnet. Untätigkeit oder unzureichende Maßnahmen könnten damit völkerrechtswidrig sein. Zudem könnten vom Klimawandel stark betroffene Länder unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Reparationen haben. Auch auf das 1,5-Grad-Ziel aus dem Pariser Klimaabkommen wird Bezug genommen: Es wurde vom IGH als verbindlich bestätigt. Gutachten vom IGH sind nicht rechtsbindend. Es handelt sich um eine beratende Stellungnahme. Dennoch gelten solche Urteile als juristisch einflussreich. Das aktuelle Gutachten könnte damit für künftige Klimaklagen und politische Entscheidungen maßgeblich sein. Mehr dazu hier: https://www.tagesschau.de/ausland/europa/igh-gutachten-klima-102.html
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