Behinderte Personen finden viel schwieriger eine Arbeitsstelle. Generell braucht es verstärkte Schutzbedingungen, damit sie gleichberechtigt an der Gesellschaft teilnehmen können. Das Arbeitsgericht in Köln hat nun ein Urteil gefällt, das die Rechte von behinderten Personen stärkt. Das Urteil geht aus einer Klage eines schwerbehinderten Kölners hervor. Er hatte im Januar 2023 eine Stelle angenommen. Nachdem er im Mai für mehrere Wochen krankheitsbedingt ausfiel, wurde er gekündigt. Das war innerhalb so sogenannten Wartezeit. In dieser Zeit gilt der Kündigungsschutz noch nicht. Das Arbeitsgericht Köln hat jedoch entschieden, dass die Kündigung dennoch unrechtmäßig war. Denn schwerbehinderte Personen dürfen auch innerhalb der Wartezeit nicht einfach so gekündigt werden. Vorher muss man sich um andere Lösungswege bemühen sowie die Behindertenvertretung und das Integrationsamt hinzuziehen. Das ist ein wichtiges Urteil, damit die Gesellschaft inklusiver wird! https://www1.wdr.de/mediathek/audio/cosmo/daily-good-news/index.html
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Symbolbild: Arek Socha auf Pixabay