Weltnaturkonferenz endet mit globalem Abkommen

Sag's weiter!
Wie positiv ist dieser Beitrag für dich? Klicke auf die Sterne!

Von 07.-19. Dezember hat in Montreal die Weltnaturkonferenz getagt. Nach zähen Verhandlungen haben sich die 200 Teilnehmerstaaten auf ein neues Abkommen geeinigt, das den Erhalt der weltweiten Natur sowie deren nachhaltige Nutzung sichern soll. Dazu hat man sich auf 23 Ziele geeinigt, wobei es drei Hauptziele gibt:

  1. Den Erhalt der Vielfalt von Tier- und Pflanzenarten, Lebensräumen und aller Gene.
  2. Die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen. Darunter versteht man, Wälder, Flüsse, Meere, wildlebende Tiere und Pflanzen so zu nutzen, dass sie in ihrer Nutzungsfähigkeit nicht abnehmen und somit auch zukünftigen Generationen erhalten bleiben.
  3. Die gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung genetischer Ressourcen ergebenden Gewinne und Vorteile, z.B. bei der Gewinnung und Vermarktung von Naturmedizin aus wildlebenden Arzneipflanzen.

Zusätzliche Ziele und Maßnahmen zum Erhalt der Biodiversität

Naturschutz: Um die drei Hauptziele zu erreichen, haben sich die Staaten darauf geeinigt, mindestens 30 Prozent der Meeres- und Landesoberfläche bis 2030 nachhaltig zu schützen. Dazu werden neue Schutzgebiete eingerichtet. In diesem Zusammenhang wurde beschlossen, bei der Errichtung von Schutzgebieten die Rechte von indigenen Bevölkerungsgruppen zu achten. Zudem hat man sich darauf geeinigt, 30 Prozent der degradierten Landes- und Meeresflächen zu renaturieren.

Umweltverschmutzung: Die Staaten haben sich auf die Halbierung der Risiken durch Pestizide und Chemikalien geeinigt.

Unterstützung der Entwicklungsländer: Damit auch Entwicklungsländer den Naturschutz forcieren können, wird es künftig einen Fonds geben, den die Industrieländer finanzieren. Ab 2025 fließen jährlich 20 Milliarden US-Dollar in den Fonds, ab 2030 jährlich 30 Milliarden US-Dollar.

Abbau umweltschädlicher Subventionierung: Die Staaten wollen Subventionierungen, die umweltschädliche Projekte betreffen, identifizieren und bis 2025 auslaufen lassen.

Reaktionen auf das Abkommen

Insgesamt gab es viel Lob für das Abkommen, aber auch Kritik, etwa das die Ziele zu weit in die Zukunft gesetzt wurden. Das Abkommen ist rechtlich nicht bindend, die Umsetzung ist also freiwillig. Jedoch gibt es eine Verpflichtung, über die Maßnahmen und deren Fortschritt Bericht zu erstatten. Wir hoffen, dass die Staaten sich um die Umsetzung bemühen und endlich für den Schutz der Biodiversität sorgen! Mehr dazu hier: https://www.cbd.int/article/cop15-cbd-press-release-final-19dec2022

#SDG14 #SDG15 #SDG16 #SDG17 #GoodLifeGoals

Symbolbild: AndreasAux auf Pixabay 

[give_form id=”11347″]

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert