Was es in Deutschland schon gab, wird jetzt auf EU-Ebene ausgeweitet. Große, börsennotierte Unternehmen müssen Maßnahmen treffen, um 40 Prozent der Aufsichtsratsposten oder 33 Prozent der Vorstands- und Aufsichtsratsposten an das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht zu vergeben. Derzeit ist der Großteil solcher Posten von Männern besetzt, daher hilft die Quote vorwiegend Frauen. Die Regelung gilt aber auch für Männer, wenn in Frauen in überrepräsentiert sind. Das ist ein wichtiger Schritt für Geschlechtergleichheit, den verbindliche Quoten funktionieren: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/frauenquote-eu-vorstaende-aufsichtsraete-boersennotierte-unternehmen-101.html#:~:text=Die%20EU%2DL%C3%A4nder%20wollen%20eine,jeweils%20unterrepr%C3%A4sentierte%20Geschlecht%20zu%20vergeben.
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Symbolbild: S. Hermann & F. Richter auf Pixabay
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