Familien mit unverheirateten oder queeren Eltern wurden in Indien lange vor dem Gesetz benachteiligt. Der Oberste Gerichtshof hat nun das Urteil gefällt, dass diese Familien nicht vor dem Gesetz benachteiligt werden dürfen. Das Urteil gilt auch für Familien mit Adoptiv- oder Stiefkindern. Das Gesetz bringt den Familien damit nicht nur rechtlichen Schutz, sondern auch einen Zugang zu Familiensozialleistungen vom indischen Staat. Der Richter begründet sein Urteil damit, dass unverheiratete und/oder queere Partnerschaften mit Kindern ebenso Familien darstellen wie jene Verbände aus Vater, Mutter und Kind. Dieser gesellschaftlichen Entwicklung wird das Urteil des indische Gerichtshof gerecht: https://www1.wdr.de/mediathek/audio/cosmo/daily-good-news/index.html
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Symbolbild: Terrence Furtado auf Pixabay
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